Aufenthalt im Regenbogenland

 

Aufenthaltsvoraussetzung

Eine Aufnahme im Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland erfolgt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von Geburt an bis zum Alter von 27 Jahren ab Diagnosestellung einer lebensverkürzenden Erkrankung.

Zugehörige eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen können als Begleitung ebenfalls Aufnahme im Regenbogenland finden.

 

Aufenthaltsdauer

Es können mehrere Aufenthalte über das Jahr verteilt stattfinden. Der Aufenthalt ist für die Zugehörigen kostenfrei. Lediglich das Pflegegeld wird für den Zeitraum des Besuchs anteilig von der Pflegekasse ans Regenbogenland gezahlt.

Gemeinsam mit den Betroffenen stellen wir eine dem Einzelfall angepasste Finanzierung zusammen.

 

Aufnahmekapazität

Das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland bietet insgesamt zehn Plätze in zwei Pflegebereichen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung - jeweils fünf im Kinder- und davon separat fünf im Jugendbereich.

Die beiden Pflegebereiche sind verbunden, es findet jedoch bewusst eine räumliche Trennung statt, damit die Gäste für ihre altersentsprechenden Bedürfnisse und Anliegen eine Rückzugsmöglichkeit und einen Schutzraum vorfinden. Im Grundsatz ist ab einem Alter ab 16 Jahren eine Aufnahme im Jugendbereich vorgesehen.

 

 

Hospizpflege

Familien von lebensbegrenzend erkrankten Kindern haben ein Recht auf Hospizpflege, welche sich nicht nur auf die letzte Lebensphase, sondern auf die gesamte Krankheitsphase bezieht.

Als Indikator für eine Aufnahme dient eine lebensverkürzende Erkrankung, die progredient verläuft, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und zudem eine palliativ - pflegerische und - medizinische Begleitung sowie Behandlung notwendig wird.

„Unser Haus verfügt über 10 Einzelzimmer. Die liebevoll gestalteten Zimmer liegen sowohl im Kinder- als auch im Jugendbereich in der Gartenetage, sind behindertengerecht eingerichtet und bieten einen beruhigenden Ausblick in das mit alten Bäumen bewachsene Gartenareal. Die Zimmer sind ausgestattet mit Pflegebetten, Personenrufanlage, Sauerstoff, TV und Lift-System. Sie bieten Raum für die individuellen Bedürfnisse unserer kleinen und großen Gäste.“

Gästezimmer

„Das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland verfügt über 7 helle und wohnliche Eltern- und Geschwister-Appartements.“

Appartements

„Durch die Nutzung der großzügig geschnittenen Verbindungsräume als Gemeinschaftsräu-me (Aufenthalt, Spielen, Essen) wird eine Flursituation vermieden. Der Gemeinschaftsbe-reich liegt inmitten der Kinder- bzw. Jugendzimmer. So können auch Gäste, die aufgrund ihrer Erkrankung nur noch bedingt mobil sind, an der lebendigen Umgebung teilhaben. Die Zimmertüren der Gästezimmer lassen sich zum Gemeinschaftsbereich hin öffnen und er-möglichen so die Kommunikation mit anderen Gästen.“

Gemeinschaftsräume

„Im Kinderbereich liegt der Snoezelen-Raum. Der „Snoezelen-Raum“ ist ein Ort, der die ein-zelnen Sinne der Gäste anspricht. Durch verschiedene Lichteffekte, ein beheiztes Wasser-bett und verschiedene Schaukelmöglichkeiten wird die Wahrnehmung gefördert.“

Snoezelen-Raum

„Im Jugendbereich befindet sich ein Bewegungs-Raum, der die Möglichkeit bietet, motorisch aktiv zu werden oder sich einfach nur auszutoben.“

Bewegungs-Raum

„Ebenfalls im Jugendbereich gibt es unseren Kreativ-Raum. Hier haben unsere Gäste jeder-zeit die Möglichkeit kreativ tätig zu werden.“

Kreativ-Raum

„Der Multifunktions-Raum kann zum Chillen und vielem mehr genutzt werden. Auch Partys können hier gefeiert werden.“

Multifunktions-Raum

„Einfach mal entspannen und die Seele baumeln lassen – das ist hier möglich.“

Dachterrasse

„Im Wohnbereich der Eltern und Geschwister liegt unser der Raum der Stille. Ein Ort des Rückzugs, um in der Stille in sich zu gehen, trauern zu können, zu beten oder zu meditieren. Er bietet den Angehörigen unter Berücksichtigung ihrer Religionszugehörigkeit und ihrer kulturellen Gebräuche die Möglichkeit individueller Begleitung in der aktuellen Lebenslage“

Raum der Stille

„Eine großzügige und natürlich gestaltete Gartenanlage mit Spielbereichen, einer Erinnerungswand und Terrassen, die auch für Rollstuhlfahrer zugänglich sind, umgibt das Haus.“

Gartenanlage

Rechtliches

Voraussetzung für eine Aufnahme im Regenbogenland ist die schriftliche ärztliche Verordnung der stationären Hospizversorgung nach §39a SGB V. Ebenso die Eingruppierung der vorliegenden Lebensverkürzung nach ACT (Association for Children with Life-Threatening or Terminal Conditions and their Families).

Das stationäre Kinder- und Jugendhospiz stellt für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Versorgung im Sinne des § 39a SGB V sicher und erbringt für die Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI Leistungen der vollstationären Pflege. Mit dem Abschluss des Versorgungsvertrages ist das Kinderhospiz zur stationären Hospizversorgung und gleichzeitig als Pflegeeinrichtung gemäß SBG XI zur pflegerischen Versorgung zugelassen und verpflichtet.