Unser Leitbild formuliert u.a. unseren Auftrag, unser Selbstverständnis, unsere Ziele und unsere Werte, die die Basis für unsere tägliche Arbeit, unser Miteinander bildet.
Unser Leitbild soll für uns als Organisation - für jeden Einzelnen von uns - Orientierung und Motivation bieten und nach außen verdeutlichen, wofür das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland steht.
Alle Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen per Gesetz sicherstellen, dass sie die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor jeglichen physischen und psychischen Verletzungen schützen. Dazu muss in jeder Einrichtung ein sogenanntes Rechte- und Schutzkonzept erstellt werden.
In diesem sind alle Maßnahmen und Vorgaben beschrieben, welche die Sicherung der Kinder- und Jugendrechte verankern. Zudem zeigt es auf, welche präventiven Vorgaben wir als Kinder- und Jugendhospiz tätigen, um das Wohl der anvertrauten Gäste im pflegerischen und pädagogischen Alltag immer im Fokus zu haben.
Dies ist um so bedeutender, da viele unserer Gäste einschränkt in ihrer Sprache und sonstigen Mitteilungsmöglichkeiten sind. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Sie bei uns jederzeit respektvoll, wertschätzend und grenzwahrend behandelt werden. Wir sind ein sicherer Ort zum Spielen, Lernen, Sich-wohl-fühlen und zum Erholen.
Unsere Grundsätze, unsere Haltung und unsere Umsetzung im Alltag sind nun im vorliegenden Rechte- und Schutzkonzept gebündelt. Es bietet eine klare Orientierung für alle Familien, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, wie wir uns einen wertschätzenden, respektvollen und grenzwahrenden Umgang mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen während ihres Aufenthaltes bei uns konkret vorstellen. Diese Orientierung und die transparente Kommunikation ist ein Gewinn für alle. Wir möchten, dass Sie alle sich darauf verlassen können, bei uns in den besten Händen zu sein.
Warum muss es überhaupt ein Rechte- und Schutzkonzepte geben?
Viele Menschen gehen davon aus, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Orten, die allgemein als absoluter Schutzraum gelten, wie z.B. Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Vereine oder stationäre Einrichtungen zu 100% geschützt vor jeglichen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen sind.
Leider zeigen nicht zuletzt die medial bekannt gewordenen Missbrauchsskandale, dass auch professionelle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Tatorte von Kindeswohlgefährdungen sein können.
Die Landesfachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in NRW (psg.nrw) erklärt, welche Hintergründe zu der Notwendigkeit von Rechte- und Schutzkonzepten führen:
„Überall da, wo Menschen zusammenkommen, kann es auch zu Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen. Und Täter*innen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausüben, gehen strategisch vor. In der Regel suchen sie sich Organisationen, die ihnen gute Gelegenheitsstrukturen bieten und es ihnen ermöglichen, unentdeckt zu agieren. Das sind in erster Linie alle Orte und Einrichtungen, in denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten. Vor allem Einrichtungen, die bestimmte Merkmale aufweisen – z. B. starke Abgrenzung nach außen, autoritäre Struktur, fehlende fachliche Standards, Gewaltkultur, Missachtung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Unterdrückung sexueller Themen – scheinen für Täter*innen attraktiv zu sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sexualisierte Gewalt „kein Thema“ ist und nicht aktiv, etwa im Rahmen von Rechte- und Schutzkonzepten, aufgegriffen wird. Darum müssen in allen Organisationen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet und gelebt wird, Rechte- und Schutzkonzepte vorhanden sein und mit Leben gefüllt wer-den. Alle Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes können, wenn sie fest verankert wurden und entsprechend in die Öffentlichkeit getragen werden, auf Täter*innen eine abschreckende Wirkung haben. Die Aussage allen Handelns im Sinne des Kinderschutzes ist: „Wir wissen, wie Täter*innen agieren, und setzen uns für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein.“ Die Bausteine machen es zudem Täter*innen schwerer, unentdeckt zu bleiben.“
Wie haben wir unser Rechte- und Schutzkonzept erstellt?
Wir konnten mit Frau Stephanie Korell eine erfahrene Fachkraft für das Projekt gewinnen. Mit Frau Korell haben wir zu Projektbeginn einen „Fahrplan“ erstellt und unsere Meilensteine definiert. Zu Beginn des Prozesses ging es vor allem darum: Herauszufinden, worin die Risiken bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz in der Einrichtung lagen und festzustellen, über welche stärkenden Strukturen und Angebote sie bereits verfügte. Danach galt es, die Risiken und Potenziale in Zusammenhang zu den vorgeschriebenen Inhalten eines Rechte-und Schutzkonzeptes zu bringen und zu verschriftlichen. Was hier in einigen, wenigen Sätzen beschrieben ist bedeutete für uns als Einrichtung konkret:
- Besprechungstermine
- Workshops
- Abstimmungsschleifen
- Kommunikation in Gremien
- Verschriftlichungen
- Transfer in den Arbeitsalltag
- Klärung bei heterogenen Sichtweisen
- Einbindung externer Expertise
Und mit der Veröffentlichung unseres Rechte- und Schutzkonzeptes kommt nun die „eigentliche“ Arbeit auf uns als Einrichtung hinzu: Unser Rechte- und Schutzkonzept lebendig zu halten. Es immer wieder zu ergänzen und anzupassen und neue Mitarbeitende und Engagierte mitzureißen und für das Thema zu begeistern.
Was sind die Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes?
Es gibt sehr klare Vorgaben, welche Inhalte und Themen ein Rechte- und Schutzkonzept aufgreifen muss. Ziel ist es, durch alle Vorgaben zu verhindern, dass übergriffig motivierte Personen Zugang in die eigene Einrichtung bekommen und dort unbemerkt Übergriffe ausführen können. Die in der durchgeführten Risiko- und Potenzialanalyse erkannten Risiken und Potenziale sind der Ausgangspunkt für die (Weiter-) Entwicklung schützender Vorgaben. Wir stellen hier in einer Kurzfassung die ineinandergreifenden Bausteine unseres Rechte- und Schutzkonzeptes vor, die ausführliche PDF Version können Sie hier einsehen.