Unser Leitbild

Unser Leitbild formuliert u.a. unseren Auftrag, unser Selbstverständnis, unsere Ziele und unsere Werte, die die Basis für unsere tägliche Arbeit, unser Miteinander bildet.
Unser Leitbild soll für uns als Organisation - für jeden Einzelnen von uns - Orientierung und Motivation bieten und nach außen verdeutlichen, wofür das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland steht.

Unser Leitbild

Die Basis unserer Arbeit
„Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.“
Dem Gedanken von Cicely Saunders, Begründerin der Hospizbewegung folgend, arbeiten wir jeden Tag im Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland mit diesem Anspruch. Nicht das Unmögliche zu versuchen, sondern das Mögliche mit Freude zu tun. Mit Respekt vor der Würde der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit lebensverkürzenden Erkrankungen ins Regenbogenland kommen. Das Sterben verstehen wir als einen Teil des Lebens und deshalb unterstützen wir die betroffenen Familien, um ihren erkrankten Kindern ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Tod zu ermöglichen.

Ein ganzheitlicher Ansatz
Wir begleiten erkrankte Kinder und Jugendliche nicht nur in der letzten Phase ihres
Lebens: Der ganzheitliche Ansatz besteht insbesondere darin, den Familien schon während der Zeit der Erkrankung zur Seite zu stehen. Das können viele Jahre eines gemeinsamen Weges und der Unterstützung sein. So ist unter anderem die Aufnahme von Eltern und Geschwisterkindern oder anderen wichtigen Bezugspersonen im Regenbogenland möglich. Um darüber hinaus die gesamte Familie zu entlasten, besteht die Möglichkeit, die Pflege sowie die medizinische Versorgung vollständig in unsere Hände zu geben.

Christlich und weltoffen
Unser Handeln beruht auf christlichen Werten – und gerade deswegen steht es allen Familien mit erkrankten Kindern offen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe und Weltanschauung. Frei von Ideologie ist unsere Arbeit geprägt von Lebensfreude und tiefer Verbundenheit, die wir in den „Miteinander-Momenten“ teilen. Es ist uns ein inneres Bedürfnis, alles zu tun, um die verbleibende gemeinsame Zeit erfüllt und positiv zu gestalten und den Familien zu helfen. Gleichzeitig liegt es uns am Herzen, dem Sterben und der Trauer den notwendigen, würdevollen Raum zu geben.

Professionell und motivierend
Wir zeichnen uns durch unser multiprofessionelles Team aus: Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bilden ehrenamtlich engagierte Frauen und Männer eine wichtige Säule unseres Hauses. Im Sinne eines effektiven Qualitätsmanagements gewährleistet die ständige Reflexion unserer Arbeit sowie regelmäßige Fortbildung und Supervision die Weiterentwicklung des gesamten Teams – und damit die Motivation für die tägliche Arbeit.

Gemeinsam und vertrauenswürdig
Um den Familien über die Möglichkeiten des Regenbogenlandes hinaus ein leistungsfähiges Netzwerk zu bieten, kooperieren wir mit anerkannten ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten, SAPV-Teams, Krankenhäusern, Sozialdiensten und Kostenträgern. Mit den uns anvertrauten Spendengeldern gehen wir wirtschaftlich, gewissenhaft und transparent um.

Unser „Institutionelles Schutzkonzept“

Was ist eigentlich ein Schutzkonzept?

Hinter dem sperrigen Begriff „Institutionelles Schutzkonzept“ verbirgt sich eine Handlungsempfehlung, die sich mit Fragen des Kinder- und Jugendschutzes auseinandersetzt.

Alle Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen per Gesetz sicherstellen, dass sie ihren Kinderschutzauftrag erfüllen. Dazu gehört es, die anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor jeglichen physischen und psychischen Verletzungen zu schützen.

Was für uns so selbstverständlich klingt, ist leider nicht in jeder Einrichtung der Fall. Vielleicht können Sie sich noch an das Jahr 2010 erinnern, in dem in der Presse von sehr vielen Missbrauchsfällen berichtet wurde. Seit diesen Pressemitteilungen wurde erstmalig verstanden, dass Institutionen wie Schulen, Kindergärten, Jugendhäuser und stationäre Einrichtungen einen kritischen Blick auf ihre Strukturen und ihre Einrichtungskultur werfen müssen, um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sichern zu können.

Seitdem wurde in der Gesellschaft viel getan, um durch gesetzliche und pädagogische Vorgaben für das Thema Prävention von (sexueller) Gewalt zu sensibilisieren und strukturelle Schutzmaßnahmen flächendeckend in alle Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu bringen. Ein Kinder- und Jugendhospiz wie das Regenbogenland hat einen sehr großen Vertrauensvorsprung bei den Familien, Unterstützer*innen, Mitarbeiter*innen und in der generellen, öffentlichen Wahrnehmung. Diesem Vertrauen werden wir durch unsere hohen fachlichen Ansprüche und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen gerecht. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Familien bei uns in den besten Händen sind.

Unser besonderes Anliegen ist es, dass wir die Rechte aller Kinder in unserer Einrichtung achten, sie vor jeglicher Grenzverletzung schützen und ihr Wohl bei allen unseren Handlungen den Mittelpunkt darstellt. Wir sind ein sicherer Ort zum Spielen, Lernen, Sich-wohl-fühlen und zum Erholen.

Warum braucht auch das Regenbogenland ein solches Schutzkonzept?

Viele Menschen gehen davon aus, dass Orte, die allgemein als absoluter Schutzraum für Kinder und Jugendliche gelten, wie z.B. Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Vereine, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, zu 100% geschützt vor jeglichen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen sind.
Leider zeigen nicht zuletzt die medial bekannt gewordenen Missbrauchsskandale, dass auch professionelle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Tatorte von Kindeswohlgefährdungen sein können. Gerade die Diskrepanz zwischen der gesellschaftlichen Wahrnehmung und der grundsätzlich vorhandenen Risikobehaftung machen es schwer, dieses sensible Thema zu besprechen, ohne weitere Ängste und Vorbehalte in der Gesellschaft zu produzieren. Wir möchten als Einrichtung ein sicherer Ort sein für die Kinder, ihre Familien und auch für unsere Beschäftigten. Deshalb minimieren wir mit unserem Schutzkonzept unser Risiko so weit, wie es nur irgendwie geht. Einen großen Schwerpunkt legen wir dementsprechend auf die Personalauswahl und die transparente Kommunikation unserer Leitlinien und Arbeitsvorgaben.

Auch wenn wir der festen Überzeugung sind, dass wir all dies schon von unseren ersten Tagen an leisten, können wir uns trotzdem weiterentwickeln und verbessern. Wir sind größer geworden und haben somit mehr Personal beschäftigt als in den Anfangszeiten. Das bedeutet, dass auch wir von Fluktuation betroffen sind und pädagogische Leitlinien im Alltag immer wieder neu besprechen und weiterentwickeln müssen. Wir bieten durch die Formulierung eines Schutzkonzeptes eine klare Orientierung für alle Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und Familien, wie wir uns einen wertschätzenden, respektvollen und grenzwahrenden Umgang mit den Kindern und Jugendlichen konkret vorstellen. Diese Orientierung und die transparente Kommunikation ist ein Gewinn für alle. Wir möchten, dass Sie alle sich darauf verlassen können, bei uns in den besten Händen zu sein.

Wie gehen wir vor bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes?

Wir konnten mit Frau Stephanie Korell eine erfahrene Fachkraft für das Projekt gewinnen. Mit Frau Korell haben wir zu Projektbeginn einen „Fahrplan“ erstellt und unsere Meilensteine definiert. Nun werden die einzelnen Bausteine erarbeitet. Wir erstellen gemeinsam Leitlinien und konkrete Verhaltensregeln für den Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bzw. entwickeln diese weiter. Dazu gehören z.B. geschlechts- und zielgruppenspezifische Angebote, die größtmögliche Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Alltagsgestaltung sowie die Vermittlung externer Beratungsangebote.

Dabei werden natürlich auch die Ideen und Erfahrungen der Mitarbeiter*innen, Ehrenamtlichen, der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien mit einbezogen. Dieses Vorgehen ist uns deshalb so wichtig, um von Anfang an für eine breite Akzeptanz des Themas zu sorgen und nicht „am Bedarf vorbei“ zu denken. Auf der einen Seite die Kinder und Jugendlichen als Expert*innen ihrer Lebenswelt und auf der anderen Seite die Kolleg*innen mit ihren diversen Professionen einzubeziehen, macht ein Schutzkonzept besonders wirksam. Die Begleitung durch eine externe Fachkraft ist deshalb so wichtig, weil sie einen unabhängigen Blick auf die Strukturen und Prozesse ermöglicht und somit „blinde Flecken“ vermieden werden können. Zu Beginn des Projektes findet eine sogenannte Risiko- und Potenzialanalyse statt, bei der die räumlichen Gegebenheiten, die Personalsituation und -akquise, der Umgang miteinander und die bisherigen Vorgaben zur Wahrung eines gesunden Nähe-Distanz-Verhältnisses betrachtet und bewertet werden.

Was sind die Inhalte eines Institutionellen Schutzkonzeptes?

Es gibt mittlerweile sehr klare Vorgaben, welche Inhalte und Themen ein „Institutionelles Schutzkonzept“ aufgreifen muss. Ziel ist es, durch alle Vorgaben zu verhindern, dass übergriffig motivierte Personen Zugang in die eigene Einrichtung bekommen und dort unbemerkt Übergriffe ausführen können. Deshalb schaut man durch die Risikoanalyse ganz genau, welche „Schwachstellen“ es in der eigenen Einrichtung gibt und wie diese abgestellt werden können. In der Regel orientiert man sich bei den Schutzkonzept Vorgaben an diesen Themen:

In einem Leitbild sind die Leitgedanken für den gesamten Einrichtungsalltag definiert.
Ausgehend von diesem Leitbild werden die Vorgaben auf den Kinderschutz angewendet und konkretisiert. So entstehen z.B. genaue Leitlinien für pflegeintensive Situationen und der Wahrung von individuellen Grenzen sowie die Verbesserung einer Feedback-Kultur.
Im Zentrum eines Schutzkonzeptes steht die „Kultur einer Einrichtung“. Deshalb gehen wir in einen lebendigen Dialog mit den Mitarbeitern, mit den Geschwisterkindern, mit dem Vorstand und den betroffenen Familien mit unseren kleinen und großen Gästen. Ziel ist es festzustellen, was das gemeinsame Fundament aller ist und wie wir unsere Stärken noch mehr nutzen können.

Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten des Regenbogenlandes herausfinden, was unser Leitbild für den Kinder- und Jugendschutz bedeutet und welche Ableitungen wir im Sinne unserer Präventionsverantwortung formulieren können.

Eine Verhaltenskodex, oft auch Selbstverpflichtungserklärung genannt, bildet den Grundstein zu Umgangsweisen im Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen. Er formuliert wie ein grenzwahrender Umgang mit anvertrauten Kindern und Jugendlichen gestaltet ist. Der Verhaltenskodex ist eine Anlage zum Arbeitsvertrag bzw. eine Voraussetzung für Ehrenamtliche und somit für den Einrichtungsalltag verbindlich. Die Inhalte des Kodexes werden alters- und reifeentsprechend auch mit den Kindern und Jugendlichen besprochen und thematisch aufgegriffen.

In einem ersten Schritt werden wir einen passenden Kodex formulieren und die Inhalte mit unseren Gästen formulieren und kreativ aufbereiten. Dieser Prozess wird unter größtmöglicher Beteiligung unserer Gäste erfolgen.

Ein Grundlagenwissen zum Thema für alle Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität zu entwickeln und die Entwicklung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen.

Wir haben unsere Mitarbeiter*innen im Januar 2020 erstmalig geschult und eine Abendschulung für unsere Ehrenamtlichen im September angeboten. Wir werden weiterhin jährlich regelmäßige Schulungen für neue Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche anbieten.
Unser Angebot soll perspektivisch auch Informationsveranstaltungen für Eltern und Angehörige umfassen.

Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet Mitarbeiter*innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses. Zu empfehlen ist, in allen Institutionen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Vorlage um den oben benannten Verhaltenskodex/Selbstverpflichtung zu ergänzen.

Die Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses ist eine Tätigkeitsvoraussetzung bei uns im Regenbogenland.

Die Entscheidung für eine systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern. Orientiert an den UN-Kinderrechten geht es um die Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte der Minderjährigen.

Wir achten bereits sehr auf eine hohe Beteiligung unserer Gäste im Regenbogenland. Trotzdem werden wir noch einmal strukturell das Thema angehen und unsere Angebote und Möglichkeiten erweitern. Hier gilt es kreative und neue Wege zu finden, für die Kinder und Jugendlichen deren Mitteilungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.

Das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen sollte in jedem Alltag von Institutionen mit Kindern und Jugendlichen thematisiert und gelebt werden.

Wir werden unsere bisherigen Angebote zu diesen Themen überprüfen und weiterentwickeln. Hier gehen wir aktiv in den Austausch mit anderen Kinderhospizen, um aus bereits vorhandenen Erfahrungen zu lernen.

Einrichtungen müssen über Beschwerdeverfahren verfügen und innerhalb und außerhalb der Einrichtung, Ansprechpersonen benennen an die sich Kinder, Jugendliche, Fachkräfte und Eltern im Fall von Unsicherheiten oder einer Vermutung von (sexueller) Gewalt wenden können.

Im Rahmen des Projektes wurden zwei Kolleg*innen als sogenannte „Erste Ansprechpartner“ benannt. Frau Sabrina Hodel vom Casemanagement und Frau Vanessa Mertens (derzeit in Elternzeit), Leiterin des Familien- und Trauerbegleitungsteam haben sich bereit erklärt, diese Funktion zu übernehmen und bereits eine erste Schulung absolviert. Begleitet werden sie bei Ihrer Tätigkeit als Ansprechpartner*innen von Frau Korell.

Ein schriftlich fixiertes Verfahren zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt, der sich an den spezifischen Bedingungen der Einrichtung orientiert, ist unerlässliches Element eines Schutzkonzepts.

Der Notfallplan enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall einer falschen Verdächtigung gegen Mitarbeitende sowie die Verpflichtung zur Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt. Die Analyse der Bedingungen, die einen Vorfall ermöglicht haben, ist ebenfalls Bestandteil eines Notfallplanes.

Für das Regenbogenland werden entsprechende Notfallpläne formuliert und allen Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen kommuniziert. Wir begreifen diese transparente Kommunikation als unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber.

Die Notfallpläne enthalten die Verpflichtung, in (Vermutungs-)Fällen von (sexueller) Gewalt eine Fachberatungsstelle bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen einzubeziehen. So können mögliche Fehlentscheidungen und ein mögliches Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden.

Wir sind aktuell auf der Suche nach einer passenden, externen Beratungsstelle, die uns in (Vermutungs-)Fällen unterstützen kann.

Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres „Institutionellen Schutzkonzeptes“ in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung getragen wird.

Vor diesem Hintergrund verstehen wir das zu entwickelnde „Institutionelle Schutzkonzept“ als ein erkennbares Qualitätsmerkmal.

Unser Schutzkonzept - unsere Ansprechpartnerin

Ich bin Steffi Korell und meine Aufgabe als Referentin ist die Weiterentwicklung und Begleitung eines „Institutionellen Schutzkonzeptes“ für das Kinder- und das Jugendhospiz Regenbogenland.
Unsere Entwicklungen zu diesem Thema werden hier an dieser Stelle regelmäßig kommuniziert. Trotzdem freue ich mich bei Fragen oder Anmerkungen über einen Anruf (0211-610195106) oder eine Mail (korell@kinderhospiz-regenbogenland.de).