Unser Leitbild formuliert u.a. unseren Auftrag, unser Selbstverständnis, unsere Ziele und unsere Werte, die die Basis für unsere tägliche Arbeit, unser Miteinander bildet.
Unser Leitbild soll für uns als Organisation - für jeden Einzelnen von uns - Orientierung und Motivation bieten und nach außen verdeutlichen, wofür das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland steht.
Was ist eigentlich ein Schutzkonzept?
Hinter dem sperrigen Begriff „Institutionelles Schutzkonzept“ verbirgt sich eine Handlungsempfehlung, die sich mit Fragen des Kinder- und Jugendschutzes auseinandersetzt.
Alle Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen per Gesetz sicherstellen, dass sie ihren Kinderschutzauftrag erfüllen. Dazu gehört es, die anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor jeglichen physischen und psychischen Verletzungen zu schützen.
Was für uns so selbstverständlich klingt, ist leider nicht in jeder Einrichtung der Fall. Vielleicht können Sie sich noch an das Jahr 2010 erinnern, in dem in der Presse von sehr vielen Missbrauchsfällen berichtet wurde. Seit diesen Pressemitteilungen wurde erstmalig verstanden, dass Institutionen wie Schulen, Kindergärten, Jugendhäuser und stationäre Einrichtungen einen kritischen Blick auf ihre Strukturen und ihre Einrichtungskultur werfen müssen, um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sichern zu können.
Seitdem wurde in der Gesellschaft viel getan, um durch gesetzliche und pädagogische Vorgaben für das Thema Prävention von (sexueller) Gewalt zu sensibilisieren und strukturelle Schutzmaßnahmen flächendeckend in alle Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu bringen. Ein Kinder- und Jugendhospiz wie das Regenbogenland hat einen sehr großen Vertrauensvorsprung bei den Familien, Unterstützer*innen, Mitarbeiter*innen und in der generellen, öffentlichen Wahrnehmung. Diesem Vertrauen werden wir durch unsere hohen fachlichen Ansprüche und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen gerecht. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Familien bei uns in den besten Händen sind.
Unser besonderes Anliegen ist es, dass wir die Rechte aller Kinder in unserer Einrichtung achten, sie vor jeglicher Grenzverletzung schützen und ihr Wohl bei allen unseren Handlungen den Mittelpunkt darstellt. Wir sind ein sicherer Ort zum Spielen, Lernen, Sich-wohl-fühlen und zum Erholen.
Warum braucht auch das Regenbogenland ein solches Schutzkonzept?
Viele Menschen gehen davon aus, dass Orte, die allgemein als absoluter Schutzraum für Kinder und Jugendliche gelten, wie z.B. Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Vereine, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, zu 100% geschützt vor jeglichen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen sind.
Leider zeigen nicht zuletzt die medial bekannt gewordenen Missbrauchsskandale, dass auch professionelle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Tatorte von Kindeswohlgefährdungen sein können. Gerade die Diskrepanz zwischen der gesellschaftlichen Wahrnehmung und der grundsätzlich vorhandenen Risikobehaftung machen es schwer, dieses sensible Thema zu besprechen, ohne weitere Ängste und Vorbehalte in der Gesellschaft zu produzieren. Wir möchten als Einrichtung ein sicherer Ort sein für die Kinder, ihre Familien und auch für unsere Beschäftigten. Deshalb minimieren wir mit unserem Schutzkonzept unser Risiko so weit, wie es nur irgendwie geht. Einen großen Schwerpunkt legen wir dementsprechend auf die Personalauswahl und die transparente Kommunikation unserer Leitlinien und Arbeitsvorgaben.
Auch wenn wir der festen Überzeugung sind, dass wir all dies schon von unseren ersten Tagen an leisten, können wir uns trotzdem weiterentwickeln und verbessern. Wir sind größer geworden und haben somit mehr Personal beschäftigt als in den Anfangszeiten. Das bedeutet, dass auch wir von Fluktuation betroffen sind und pädagogische Leitlinien im Alltag immer wieder neu besprechen und weiterentwickeln müssen. Wir bieten durch die Formulierung eines Schutzkonzeptes eine klare Orientierung für alle Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und Familien, wie wir uns einen wertschätzenden, respektvollen und grenzwahrenden Umgang mit den Kindern und Jugendlichen konkret vorstellen. Diese Orientierung und die transparente Kommunikation ist ein Gewinn für alle. Wir möchten, dass Sie alle sich darauf verlassen können, bei uns in den besten Händen zu sein.
Wie gehen wir vor bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes?
Wir konnten mit Frau Stephanie Korell eine erfahrene Fachkraft für das Projekt gewinnen. Mit Frau Korell haben wir zu Projektbeginn einen „Fahrplan“ erstellt und unsere Meilensteine definiert. Nun werden die einzelnen Bausteine erarbeitet. Wir erstellen gemeinsam Leitlinien und konkrete Verhaltensregeln für den Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bzw. entwickeln diese weiter. Dazu gehören z.B. geschlechts- und zielgruppenspezifische Angebote, die größtmögliche Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Alltagsgestaltung sowie die Vermittlung externer Beratungsangebote.
Dabei werden natürlich auch die Ideen und Erfahrungen der Mitarbeiter*innen, Ehrenamtlichen, der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien mit einbezogen. Dieses Vorgehen ist uns deshalb so wichtig, um von Anfang an für eine breite Akzeptanz des Themas zu sorgen und nicht „am Bedarf vorbei“ zu denken. Auf der einen Seite die Kinder und Jugendlichen als Expert*innen ihrer Lebenswelt und auf der anderen Seite die Kolleg*innen mit ihren diversen Professionen einzubeziehen, macht ein Schutzkonzept besonders wirksam. Die Begleitung durch eine externe Fachkraft ist deshalb so wichtig, weil sie einen unabhängigen Blick auf die Strukturen und Prozesse ermöglicht und somit „blinde Flecken“ vermieden werden können. Zu Beginn des Projektes findet eine sogenannte Risiko- und Potenzialanalyse statt, bei der die räumlichen Gegebenheiten, die Personalsituation und -akquise, der Umgang miteinander und die bisherigen Vorgaben zur Wahrung eines gesunden Nähe-Distanz-Verhältnisses betrachtet und bewertet werden.
Was sind die Inhalte eines Institutionellen Schutzkonzeptes?
Es gibt mittlerweile sehr klare Vorgaben, welche Inhalte und Themen ein „Institutionelles Schutzkonzept“ aufgreifen muss. Ziel ist es, durch alle Vorgaben zu verhindern, dass übergriffig motivierte Personen Zugang in die eigene Einrichtung bekommen und dort unbemerkt Übergriffe ausführen können. Deshalb schaut man durch die Risikoanalyse ganz genau, welche „Schwachstellen“ es in der eigenen Einrichtung gibt und wie diese abgestellt werden können. In der Regel orientiert man sich bei den Schutzkonzept Vorgaben an diesen Themen: