Leitbild & Schutzkonzept

Unser Leitbild formuliert u.a. unseren Auftrag, unser Selbstverständnis, unsere Ziele und unsere Werte, die die Basis für unsere tägliche Arbeit, unser Miteinander bildet.

Unser Leitbild soll für uns als Organisation – für jeden Einzelnen von uns – Orientierung und Motivation bieten und nach außen verdeutlichen, wofür das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland steht.

Unser Leitbild

Die Basis unserer Arbeit

„Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.“

Dem Gedanken von Cicely Saunders, Begründerin der Hospizbewegung folgend, arbeiten wir jeden Tag im Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland mit diesem Anspruch. Nicht das Unmögliche zu versuchen, sondern das Mögliche mit Freude zu tun. Mit Respekt vor der Würde der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit lebensverkürzenden Erkrankungen ins Regenbogenland kommen. Das Sterben verstehen wir als einen Teil des Lebens und deshalb unterstützen wir die betroffenen Familien, um ihren erkrankten Kindern ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Tod zu ermöglichen.

Ein ganzheitlicher Ansatz

Wir begleiten erkrankte Kinder und Jugendliche nicht nur in der letzten Phase ihres Lebens: Der ganzheitliche Ansatz besteht insbesondere darin, den Familien schon während der Zeit der Erkrankung zur Seite zu stehen. Das können viele Jahre eines gemeinsamen Weges und der Unterstützung sein. So ist unter anderem die Aufnahme von Eltern und Geschwisterkindern oder anderen wichtigen Bezugspersonen im Regenbogenland möglich. Um darüber hinaus die gesamte Familie zu entlasten, besteht die Möglichkeit, die Pflege sowie die medizinische Versorgung vollständig in unsere Hände zu geben.

Christlich und weltoffen

Unser Handeln beruht auf christlichen Werten – und gerade deswegen steht es allen Familien mit erkrankten Kindern offen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe und Weltanschauung. Frei von Ideologie ist unsere Arbeit geprägt von Lebensfreude und tiefer Verbundenheit, die wir in den „Miteinander-Momenten“ teilen. Es ist uns ein inneres Bedürfnis, alles zu tun, um die verbleibende gemeinsame Zeit erfüllt und positiv zu gestalten und den Familien zu helfen. Gleichzeitig liegt es uns am Herzen, dem Sterben und der Trauer den notwendigen, würdevollen Raum zu geben.

Professionell und motivierend

Wir zeichnen uns durch unser multiprofessionelles Team aus: Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bilden ehrenamtlich engagierte Frauen und Männer eine wichtige Säule unseres Hauses. Im Sinne eines effektiven Qualitätsmanagements gewährleistet die ständige Reflexion unserer Arbeit sowie regelmäßige Fortbildung und Supervision die Weiterentwicklung des gesamten Teams – und damit die Motivation für die tägliche Arbeit.

Gemeinsam und vertrauenswürdig

Um den Familien über die Möglichkeiten des Regenbogenlandes hinaus ein leistungsfähiges Netzwerk zu bieten, kooperieren wir mit anerkannten ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten, SAPV-Teams, Krankenhäusern, Sozialdiensten und Kostenträgern. Mit den uns anvertrauten Spendengeldern gehen wir wirtschaftlich, gewissenhaft und transparent um.

Unser Rechte- und Schutzkonzept

Alle Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen per Gesetz sicherstellen, dass sie die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor jeglichen physischen und psychischen Verletzungen schützen. Dazu muss in jeder Einrichtung ein sogenanntes Rechte- und Schutzkonzept erstellt werden.

In diesem sind alle Maßnahmen und Vorgaben beschrieben, welche die Sicherung der Kinder- und Jugendrechte verankern. Zudem zeigt es auf, welche präventiven Vorgaben wir als Kinder- und Jugendhospiz tätigen, um das Wohl der anvertrauten Gäste im pflegerischen und pädagogischen Alltag immer im Fokus zu haben.
Dies ist um so bedeutender, da viele unserer Gäste einschränkt in ihrer Sprache und sonstigen Mitteilungsmöglichkeiten sind. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Sie bei uns jederzeit respektvoll, wertschätzend und grenzwahrend behandelt werden. Wir sind ein sicherer Ort zum Spielen, Lernen, Sich-wohl-fühlen und zum Erholen.

Unsere Grundsätze, unsere Haltung und unsere Umsetzung im Alltag sind nun im vorliegenden Rechte- und Schutzkonzept gebündelt. Es bietet eine klare Orientierung für alle Familien, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, wie wir uns einen wertschätzenden, respektvollen und grenzwahrenden Umgang mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen während ihres Aufenthaltes bei uns konkret vorstellen. Diese Orientierung und die transparente Kommunikation ist ein Gewinn für alle. Wir möchten, dass Sie alle sich darauf verlassen können, bei uns in den besten Händen zu sein.

Warum muss es überhaupt ein Rechte- und Schutzkonzepte geben?

Viele Menschen gehen davon aus, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Orten, die allgemein als absoluter Schutzraum gelten, wie z.B. Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Vereine oder stationäre Einrichtungen zu 100% geschützt vor jeglichen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen sind.

Leider zeigen nicht zuletzt die medial bekannt gewordenen Missbrauchsskandale, dass auch professionelle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Tatorte von Kindeswohlgefährdungen sein können.

Die Landesfachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in NRW (psg.nrw) erklärt, welche Hintergründe zu der Notwendigkeit von Rechte- und Schutzkonzepten führen:

„Überall da, wo Menschen zusammenkommen, kann es auch zu Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen. Und Täter*innen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausüben, gehen strategisch vor. In der Regel suchen sie sich Organisationen, die ihnen gute Gelegenheitsstrukturen bieten und es ihnen ermöglichen, unentdeckt zu agieren. Das sind in erster Linie alle Orte und Einrichtungen, in denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten. Vor allem Einrichtungen, die bestimmte Merkmale aufweisen – z. B. starke Abgrenzung nach außen, autoritäre Struktur, fehlende fachliche Standards, Gewaltkultur, Missachtung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Unterdrückung sexueller Themen – scheinen für Täter*innen attraktiv zu sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sexualisierte Gewalt „kein Thema“ ist und nicht aktiv, etwa im Rahmen von Rechte- und Schutzkonzepten, aufgegriffen wird. Darum müssen in allen Organisationen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet und gelebt wird, Rechte- und Schutzkonzepte vorhanden sein und mit Leben gefüllt wer-den. Alle Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes können, wenn sie fest verankert wurden und entsprechend in die Öffentlichkeit getragen werden, auf Täter*innen eine abschreckende Wirkung haben. Die Aussage allen Handelns im Sinne des Kinderschutzes ist: „Wir wissen, wie Täter*innen agieren, und setzen uns für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein.“ Die Bausteine machen es zudem Täter*innen schwerer, unentdeckt zu bleiben.“

Wie haben wir unser Rechte- und Schutzkonzept erstellt?

Wir konnten mit Frau Stephanie Korell eine erfahrene Fachkraft für das Projekt gewinnen. Mit Frau Korell haben wir zu Projektbeginn einen „Fahrplan“ erstellt und unsere Meilensteine definiert. Zu Beginn des Prozesses ging es vor allem darum: Herauszufinden, worin die Risiken bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz in der Einrichtung lagen und festzustellen, über welche stärkenden Strukturen und Angebote sie bereits verfügte. Danach galt es, die Risiken und Potenziale in Zusammenhang zu den vorgeschriebenen Inhalten eines Rechte-und Schutzkonzeptes zu bringen und zu verschriftlichen. Was hier in einigen, wenigen Sätzen beschrieben ist bedeutete für uns als Einrichtung konkret:

  • Besprechungstermine
  • Workshops
  • Abstimmungsschleifen
  • Kommunikation in Gremien
  • Verschriftlichungen
  • Transfer in den Arbeitsalltag
  • Klärung bei heterogenen Sichtweisen
  • Einbindung externer Expertise

Und mit der Veröffentlichung unseres Rechte- und Schutzkonzeptes kommt nun die „eigentliche“ Arbeit auf uns als Einrichtung hinzu: Unser Rechte- und Schutzkonzept lebendig zu halten. Es immer wieder zu ergänzen und anzupassen und neue Mitarbeitende und Engagierte mitzureißen und für das Thema zu begeistern.

Was sind die Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes?

Es gibt sehr klare Vorgaben, welche Inhalte und Themen ein Rechte- und Schutzkonzept aufgreifen muss. Ziel ist es, durch alle Vorgaben zu verhindern, dass übergriffig motivierte Personen Zugang in die eigene Einrichtung bekommen und dort unbemerkt Übergriffe ausführen können. Die in der durchgeführten Risiko- und Potenzialanalyse erkannten Risiken und Potenziale sind der Ausgangspunkt für die (Weiter-) Entwicklung schützender Vorgaben. Wir stellen hier in einer Kurzfassung die ineinandergreifenden Bausteine unseres Rechte- und Schutzkonzeptes vor, die ausführliche PDF Version können Sie hier einsehen.

Ein Herzstück bildet mit Sicherheit unser neu entwickelter Verhaltenskodex. Dieses Dokument hat bereits für sich allein betrachtet eine wichtige Rolle. Insbesondere aber mit der enthaltenden Selbstverpflichtungserklärung und der davon für den konkreten Alltag abgeleiteten Team-Ampel zusammen gesehen, entfaltet sich eine noch größere Wirksamkeit.

Unser Verhaltenskodex gibt Mitarbeiter*innen, Honorarkräften und Ehrenamtlichen eine klare Orientierung darüber, wie sie sich im Kontakt zu den Anvertrauten – insbesondere in körpernahen, sensiblen oder anderweitig vulnerablen Situationen – zu verhalten haben. Ein guter Verhaltenskodex entsteht partizipativ, aus der regen Diskussion der Fachkräfte und Engagierten miteinander. Impulse, welche Situationen sie als unklar und als einen „Graubereich“ empfinden, sorgen für das Finden von anschließenden, verbindlichen Vorgaben. Wir haben viel Wert auf die verständliche Formulierung der einzelnen Themenbereiche gehalten und davon ausgehend dann unsere Team-Ampel entwickelt. Diese wird zukünftig alle 6 Monate unter die Lupe genommen, ob es weitere Ergänzungen oder Veränderungen bedarf. So bleiben wir gemeinsam im Austausch miteinander. An der Formulierung unseres Verhaltenskodex und der Team-Ampel haben insgesamt über 50 Personen aktiv mitgearbeitet, quer durch alle Funktionsebenen des Hauses.

Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Engagierten unterzeichnen unseren Verhaltenskodex mit der Selbstverpflichtungserklärung zu Beginn ihrer Tätigkeit.

Hier kann der Verhaltenskodex eingesehen werden und hier sieht man unsere aktuelle Team-Ampel.

Was hat der Kinder- und Jugendschutz eigentlich mit Fragen der Personalführung und -bindung zu tun?
Bereits mit unseren Stellenausschreibungen machen wir auf unser bestehendes Konzept aufmerksam. Wie immer im menschlichen Miteinander, ist die transparente Kommunikation von Erwartungen, Pflichten und nicht verhandelbaren Inhalten das A und O in der Zusammenarbeit. Wir möchten, dass im Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland nur diejenigen arbeiten, die sich zu 100% mit unserem Leitbild und unserer pädagogischen Zielsetzung in der Arbeit identifizieren können.
Der Personalmangel macht auch vor unserer Einrichtung nicht halt. Trotzdem können wir keine Kompromisse in der Geeignetheit unserer Mitarbeiter*innen und Engagierten eingehen. Wir legen dementsprechend großen Wert auf die Personalauswahl, um genau die Fachkräfte und oder ehrenamtlich Engagierten zu finden, die zu uns passen.
Konkret bedeutet dies, dass Fragestellungen des Kinder- und Jugendschutzes im Bewerbungsauswahlprozess Eingang finden, unser Einarbeitungskonzept thematisiert den Verhaltenskodex, die Team-Ampel und aktuell erstellen wir eine umfassende Willkommensmappe für einen idealen Start bei uns im Haus.
Natürlich erfüllen wir die gesetzlichen Auflagen, indem die Vorlage eines Erweiterten (polizeilichen) Führungszeugnisses eine der Tätigkeitsvoraussetzungen ist.
Wir haben uns dazu entschlossen, uns dieses alle 3 Jahre neu vorlegen zu lassen, statt der bisher üblichen 5 Jahre.

Ganz so wie es die Unabhängige Beauftragte für sexuellen Kindesmissbrauch der Bundesregierung (UBSKM) formuliert, brauchen alle Einrichtungen in denen Heranwachsende anvertraut sind, kompetente Ansprechpersonen – auch zu einem so sensiblen Thema wie das der Grenzwahrung und den weiteren Facetten des Kinder- und Jugendschutzes.
So können Unsicherheiten abgebaut, Fragen beantwortet und natürlich auch Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz thematisiert werden. Manchmal sind Heranwachsende einfach unsicher, wie sie ein bestimmtes Verhalten von Erwachsenen ihnen gegenüber einzusortieren haben, sie machen grenzverletzende Erfahrungen mit anderen oder benötigen Unterstützung, wie sie ihre Bedürfnisse passend formulieren können.

Bereits zu Beginn unseres Entwicklungsprozesses haben sich mit Vanessa Mertens (Pädagogische Leiterin) und Nadine Clingestein (Mitarbeiterin des Pflegeteams) zwei engagierte Fachkräfte für die Aufgabe der „Ersten Ansprechpartnerinnen“ bei uns im Haus gefunden.

Sie sind dabei nicht nur als Gesprächspartner für unsere erkrankten Gäste gedacht. Auch Zugehörige, Kolleg*innen oder Ehrenamtliche können sich jederzeit vertraulich an sie wenden. Die Ersten Ansprechpartnerinnen sind als Kontaktpersonen zu sehen. Sie klären den Beratungs- und Hilfebedarf und vermitteln ggf. zu weiteren Unterstützungsangeboten weiter. Je nach Sachverhalt können dies z.B. externe Beratungsstellen sein. Unsere Ersten Ansprechpartnerinnen arbeiten bei uns im Haus eng mit der Fachreferentin Kinder- und Jugendschutz zusammen und bilden sich regelmäßig fort.

Für ein gutes Miteinander, eine positive Fehlerkultur und eine Weiterentwicklung als Organisation sind die Kommunikationsfähigkeiten aller Ebenen sehr entscheidend. Kommunikation ist nie einseitig und ganz nach Paul Watzlawick: Man kann nicht nicht kommunizieren. Der Begriff der Beschwerde hat oftmals einen negativen Beigeschmack. Man kann Beschwerden aber auch im Sinne eines Feedbacks positiv sehen. Es ist eine Rückkopplung, denn Mitteilende haben zumeist den Wunsch, eine Erfahrung/eine Beobachtung mitzuteilen mit der Absicht, dass sich etwas an dem mitgeteilten Umstand verändert. Und ganz im Sinne eines verbesserten Kinder- und Jugendschutzes müssen Einrichtungen sicherstellen, dass sie dazu noch geeignetere Verfahren und Wege als bisher üblich (weiter)entwickeln.

Wir haben deshalb unsere bisherigen Formate überprüft und erweitert. Wir halten nun sowohl analoge als auch digitale Mitteilungsmöglichkeiten bereit. Ebenso kann jeder eine Auswahl treffen, ob die Hinweise mit namentlicher Nennung erfolgen oder anonym übermittelt werden sollen. Die Bearbeitung der Mitteilungen erfolgt nach den Vorgaben unseres Qualitätsmanagements.
Wege für Mitteilungen sind für unsere Gäste und ihren Angehörigen (auch speziell für die Geschwisterkinder) neben dem direkten Feedback in Form von Tür- und Angelgesprächen, beim Elternfrühstück oder dem Entlassungsgespräch auch unkomplizierte Rückmeldebögen. Diese sind über QR-Codes, die in allen Zimmern und Appartements aushängen, zugänglich
Im Durchgangsbereich vom Kinder- zum Jugendhospiz befindet sich zudem noch eine Feedback-Box, die von allen Gästen, Mitarbeiter*innen, Netzwerkkontakten und Ehrenamtlichen genutzt werden kann. Unsere Qualitätsmanagementbeauftragen Frau Daniela Siegert und Kathrin Helf leeren diese Box jeden Montag.

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) 2021 sind Träger betriebserlaubnispflichtiger Einrichtungen über die internen Anlaufstellen hinaus verpflichtet worden, für junge Menschen den Zugang zu externen Beschwerdemöglichkeiten zu gewährleisten. Eine Möglichkeit sind die sogenannten Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche. Diese werden aber vor allem von Jugendlichen genutzt, die für sich selbst sprechen können und entsprechende, kognitive Fähigkeiten haben. Dies ist oftmals bei unseren erkrankten Gästen nicht der Fall. So erscheint es für uns wichtig, dass wir andere, passendere Wege finden. Natürlich geht es beim Bereithalten externer Anlaufstellen nur um den absoluten Ausnahmefall, dass eine Klärung nicht direkt mit uns erfolgen konnte. Aktuell sind wir mitten im Auswahlprozess für die Besetzung dieser wichtigen Funktion. Wir werden unsere Wahl zeitnah hier vorstellen.

Partizipation meint die individuelle Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei möglichst allen sie betreffenden Situationen in unserer Einrichtung. Damit sich unsere Gäste jederzeit wohl bei uns fühlen können, ist es wichtig, ihre Bedürfnisse zu kennen und so gut es geht zu erfüllen.
Heranwachsende sollen bei uns erleben, dass sie Einfluss auf die Gestaltung ihrer Umgebung haben. Es ist ihr Recht auf Teilhabe, das durch die Erwachsenen ermöglicht werden muss. Es darf dabei nicht von einzelnen Erwachsenen abhängen, ob Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene miteinbezogen werden. Wir möchten, dass bei den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ankommt:

Uns interessiert deine Meinung.
Du darfst mitentscheiden, was passiert.
Wenn dir etwas nicht gefällt, möchten wir das wissen.
Wir bemühen uns, etwas zu verändern.
Du bist nie zu klein, um etwas zu bewirken.
Du bist gut so, wie du bist.
Wir sehen deine Stärken, nicht deine Defizite.

Die große Herausforderung bei unseren Gästen ist es oftmals, dass ihre Mitteilungsmöglichkeiten sprachlich gesehen stark bis vollkommen eingeschränkt sind. Deshalb müssen wir hier auch auf minimale andere Mitteilungen reagieren. Dazu bilden wir uns aktuell weiter fort zu den Themen „Kommunikation mit sprachlich eingeschränkten Personen“ und „Nonverbale Kommunikation im Pflegealltag“.
Außerdem wurden sogenannte „Über mich – Über dich“ Bücher entwickelt, die gemeinsam mit unseren Gästen gestaltet werden. Sie werden nun bald zum Einsatz kommen und beständig weiterentwickelt werden.

Praktische Präventionsarbeit in Form von Übungen, Spielen und Gesprächsangeboten setzt oftmals ein Gegengewicht zur Schwere der Thematik „Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen“. Auch wenn ausschließlich Erwachsene die Verantwortung haben, Kinder vor Übergriffen zu beschützen, ist die Präventionsarbeit durch selbstwertstärkende Spiele und Übungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sehr sinnvoll. Hier werden Materialien eingesetzt, welche die eigenen Gefühle, das individuelle Körperbewusstsein, die eigenen Werte und Fähigkeiten als auch den Umgang mit Grenzen und das Einfordern von Unterstützung thematisieren. Diese Themen sind für alle Alters- und Reifestufen gleichermaßen bedeutsam. Die Herausforderung ist es, passende Angebote zu kreieren. Die gemeinsame Zielsetzung sind die positiv stärkenden Botschaften, die beim Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ankommen sollen.
Das sind zum Beispiel:

Du bist wichtig.
Deine Gefühle sind wichtig.
Du entscheidest so viel wie möglich mit, was mit dir und deinem Körper geschieht.
Du darfst Ansprüche stellen.
Jeder Mensch ist gleich viel wert.
Ich interessiere mich für dich und deine Sichtweise.

Zu einer der weiteren, gesetzlichen Vorgaben gehört es, dass wir als Einrichtung auch ein sogenanntes sexualpädagogisches Konzept entwickeln müssen. Dies ist in den letzten Monaten erfolgt, nachdem es einen zweitägigen Weiterbildungsworkshop für Fachkräfte gegeben hat.
Aber worum geht es bei einem sexualpädagogischen Konzept genau?
Aus der gemeinsamen Veröffentlichung vom Landschaftsverband Rheinland und der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz NRW (November 2022) möchten wir dazu zitieren:
„Um nicht den positiven Blick auf Sexualität als wichtige Sozialisationserfahrung zu vernachlässigen, ist bei der Entwicklung von Rechte- und Schutzkonzepten immer auch zu ermöglichen, sich mit Sexualität in all ihren Facetten (sexuelle Orientierung, sexuelle Identität, Geschlechterverhältnisse etc.) auseinanderzusetzen. Dies gelingt durch kontinuierliche Angebote der sexuellen Bildungsarbeit. Diese sollten junge Menschen und Mitarbeitende adressieren und auch für Sorgeberechtigte transparent kommuniziert werden. Im Sinne eines organisationalen Ansatzes, wie der Themenkomplex Sexualität in Gruppen und Organisationen verhandelt wird, eignet sich der Begriff Sexualkultur. Ziel in Organisationen sollte ein gemeinsames Verständnis sein.“

Das neu entwickelte sexualpädagogische Konzept des Kinder- und Jugendhospizes Regenbogenland beschreibt und definiert die Haltung und Kompetenz der Mitarbeitenden im Bereich der sexuellen Bildung. Der Grundgedanke dieses Teilbereichs der hospizlichen Arbeit basiert auf einer sexualfreundlichen Haltung, welche es den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglicht, Sexualität als einen Teil ihrer Identität wahrzunehmen. Sexualität beinhaltet hier von Fragen der Sauberkeitserziehung über Körpererkundung bis hin zu zwischenmenschlichem Miteinander alle Facetten der sexuellen Bildung, welche vor allem auch das festgeschriebene Recht auf Beratung beinhaltet.
Da unser Konzept ganz neu entwickelt wurde, wird es im nächsten Schritt auf Alltagspraktikabilität und Umsetzung durch entsprechende Angebote überprüft und weiterentwickelt werden. Außerdem hat unsere Erste Ansprechpartnerin Nadine Clingestein mit einer zusätzlichen Ausbildung im Bereich der Sexualpädagogik begonnen und bringt entsprechende, fachliche Impulse in unseren Arbeitskreis „Kinder- und Jugendschutz“ mit ein. Dort ist auch Raum, um über eine ansprechende Vermittlung der Kinder-, Jugend- und Jungen Erwachsenenrechte zu sprechen und hierzu Angebote, Materialien und Vernetzungen zu besprechen.

Präventionsarbeit braucht vielfältiges und immer wieder aufzufrischendes Wissen. Dies ist auch im Hinblick auf die Fluktuation unserer Mitarbeiter*innen und Engagierten zu gewährleisten. Deshalb bieten wir halbjährlich eine Basisschulung zum Thema „Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt“ für neue Fachkräfte und Ehrenamtliche an. So möchten wir sicherstellen, dass wirklich jede bei uns beschäftigte Person über das grundlegende Wissen verfügt und unser Rechte- und Schutzkonzept kennt. Darüber hinaus bieten wir jedes Jahr thematisch angegliederte Aufbauveranstaltungen an, um weitere Dimensionen mit einbeziehen zu können. Unsere Ansprechpersonen halten sich zudem fachlich fit und nehmen an Fachtagungen und Schulungen teil. Der beständige Ausbau unserer Netzwerkkontakte kommt nicht nur dem Kinder- und Jugendschutz zugute. Wir schätzen den Austausch mit anderen Fachkräften, Einrichtungen und Angeboten sehr und holen uns thematisch gefragte Expertisen ein.
Im Sinne eines gelingenden Kinder- und Jugendschutzes gehen wir Hinweisen auf Grenzverletzungen oder möglichen Gefährdungen sachlich nach. Familien, die sich für einen Aufenthalt bei uns entscheiden, sollen hundertprozentig sicher darin sein, dass wir das Wohl ihres anvertrauten Kindes ins Zentrum unserer Handlungen stellen. Auch unsere Fachkräfte und Engagierten sollen die größtmögliche Sicherheit für ihr Agieren in unserer Einrichtung haben. Mit all unseren Steuerungsmitteln wie dem Verhaltenskodex, der Team-Ampel, unserer Willkommens- und Einarbeitungskultur und den Reflexionsformaten, tun wir sehr viel für einen gemeinsamen „Roten Faden“.

Unsere Interventionspläne setzen also nicht bei sehr unklaren Sachverhalten an, sondern haben zur Grundlage, dass es zu einer Abweichung vom vereinbarten Handlungsrahmen gekommen ist, beziehungsweise eine Abweichung vermutet wird. Sie schützen davor, personenabhängig Maßnahmen zu ergreifen, denn sie gelten immer gleich – egal gegen wen sich eine Vermutung richtet. Diese transparente Sachlichkeit setzt der hohen Emotionalität, die im Verdachtsfall in der Einrichtung aufkommt, Handlungsfähigkeit entgegen. Gerade wenn viele Emotionen im Raum stehen, braucht man einen Plan, wie einer mitgeteilten Vermutung nachgegangen werden muss. Die Interventionspläne definieren die Verantwortlichkeiten für die anstehenden Schritte. Denn Pläne zum konkreten Vorgehen für die unterschiedlichen Sachverhalte erleichtern es, die richtigen Schritte zu unternehmen. Vorab zu wissen, was im Falle eines Falles zu tun ist, erleichtert die Bereitschaft, genau hinzusehen und zu intervenieren. Besonnenheit und Ruhe sind Grundhaltungen die ist braucht, um den Mitteilungen angemessen nachgehen zu können. Wir begreifen die transparente Kommunikation unserer Interventionspläne als unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und Ort für ehrenamtliches Engagement.

Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres Rechte- und Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung getragen wird.

Unser Schutzkonzept – Unsere Ansprechpartnerinnen

Referentin Kinder- und Jugendschutz Steffi Korell (Mitte – 0211-610195106, korell@kinderhospiz-regenbogenland.de) mit den Ansprechpartnerinnen Vanessa Mertens (links – 0211-61019522, mertens@kinderhospiz-regenbogenland.de) und Nadine Clingestein (rechts – 0211-6101950, clingestein@kinderhospiz-regenbogenland.de)

Steffi Korells Aufgabe als Referentin ist die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Regenbogenland.

Sowohl sie als auch Frau Mertens und Frau Clingestein freuen sich bei Fragen oder Anmerkungen über einen Anruf oder eine E-Mail.