Leitbild, Schutzkonzept & Code of Conduct
Unser Leitbild formuliert u.a. unseren Auftrag, unser Selbstverständnis, unsere Ziele und unsere Werte, die die Basis für unsere tägliche Arbeit, unser Miteinander bildet.
Unser Leitbild soll für uns als Organisation – für jeden Einzelnen von uns – Orientierung und Motivation bieten und nach außen verdeutlichen, wofür das Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland steht.
Der Code of Conduct führt die rechtlichen und ethischen Grundsätze des gemeinnützigen Fördervereins Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland e.V.
(„Regenbogenland“) und seiner Tochtergesellschaften auf. Er dient den angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Gremien als Handlungsorientierung für rechtlich und ethisch korrektes Verhalten.
Der Code of Conduct ergänzt unser Leitbild und unser Rechte- und Schutzkonzept für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Unser Leitbild

Die Basis unserer Arbeit
„Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.“
Dem Gedanken von Cicely Saunders, Begründerin der Hospizbewegung folgend, arbeiten wir jeden Tag im Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland mit diesem Anspruch. Nicht das Unmögliche zu versuchen, sondern das Mögliche mit Freude zu tun. Mit Respekt vor der Würde der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit lebensverkürzenden Erkrankungen ins Regenbogenland kommen. Das Sterben verstehen wir als einen Teil des Lebens und deshalb unterstützen wir die betroffenen Familien, um ihren erkrankten Kindern ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Tod zu ermöglichen.
Ein ganzheitlicher Ansatz
Wir begleiten erkrankte Kinder und Jugendliche nicht nur in der letzten Phase ihres Lebens: Der ganzheitliche Ansatz besteht insbesondere darin, den Familien schon während der Zeit der Erkrankung zur Seite zu stehen. Das können viele Jahre eines gemeinsamen Weges und der Unterstützung sein. So ist unter anderem die Aufnahme von Eltern und Geschwisterkindern oder anderen wichtigen Bezugspersonen im Regenbogenland möglich. Um darüber hinaus die gesamte Familie zu entlasten, besteht die Möglichkeit, die Pflege sowie die medizinische Versorgung vollständig in unsere Hände zu geben.
Christlich und weltoffen
Unser Handeln beruht auf christlichen Werten – und gerade deswegen steht es allen Familien mit erkrankten Kindern offen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe und Weltanschauung. Frei von Ideologie ist unsere Arbeit geprägt von Lebensfreude und tiefer Verbundenheit, die wir in den „Miteinander-Momenten“ teilen. Es ist uns ein inneres Bedürfnis, alles zu tun, um die verbleibende gemeinsame Zeit erfüllt und positiv zu gestalten und den Familien zu helfen. Gleichzeitig liegt es uns am Herzen, dem Sterben und der Trauer den notwendigen, würdevollen Raum zu geben.
Professionell und motivierend
Wir zeichnen uns durch unser multiprofessionelles Team aus: Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bilden ehrenamtlich engagierte Frauen und Männer eine wichtige Säule unseres Hauses. Im Sinne eines effektiven Qualitätsmanagements gewährleistet die ständige Reflexion unserer Arbeit sowie regelmäßige Fortbildung und Supervision die Weiterentwicklung des gesamten Teams – und damit die Motivation für die tägliche Arbeit.
Gemeinsam und vertrauenswürdig
Um den Familien über die Möglichkeiten des Regenbogenlandes hinaus ein leistungsfähiges Netzwerk zu bieten, kooperieren wir mit anerkannten ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten, SAPV-Teams, Krankenhäusern, Sozialdiensten und Kostenträgern. Mit den uns anvertrauten Spendengeldern gehen wir wirtschaftlich, gewissenhaft und transparent um.
Unser Rechte- und Schutzkonzept
Alle Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen per Gesetz sicherstellen, dass sie die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor jeglichen physischen und psychischen Verletzungen schützen. Dazu muss in jeder Einrichtung ein sogenanntes Rechte- und Schutzkonzept erstellt werden.
In diesem sind alle Maßnahmen und Vorgaben beschrieben, welche die Sicherung der Kinder- und Jugendrechte verankern. Zudem zeigt es auf, welche präventiven Vorgaben wir als Kinder- und Jugendhospiz tätigen, um das Wohl der anvertrauten Gäste im pflegerischen und pädagogischen Alltag immer im Fokus zu haben.
Dies ist um so bedeutender, da viele unserer Gäste einschränkt in ihrer Sprache und sonstigen Mitteilungsmöglichkeiten sind. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Sie bei uns jederzeit respektvoll, wertschätzend und grenzwahrend behandelt werden. Wir sind ein sicherer Ort zum Spielen, Lernen, Sich-wohl-fühlen und zum Erholen.
Unsere Grundsätze, unsere Haltung und unsere Umsetzung im Alltag sind nun im vorliegenden Rechte- und Schutzkonzept gebündelt. Es bietet eine klare Orientierung für alle Familien, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, wie wir uns einen wertschätzenden, respektvollen und grenzwahrenden Umgang mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen während ihres Aufenthaltes bei uns konkret vorstellen. Diese Orientierung und die transparente Kommunikation ist ein Gewinn für alle. Wir möchten, dass Sie alle sich darauf verlassen können, bei uns in den besten Händen zu sein.
Warum muss es überhaupt ein Rechte- und Schutzkonzepte geben?
Viele Menschen gehen davon aus, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Orten, die allgemein als absoluter Schutzraum gelten, wie z.B. Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Vereine oder stationäre Einrichtungen zu 100% geschützt vor jeglichen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen sind.
Leider zeigen nicht zuletzt die medial bekannt gewordenen Missbrauchsskandale, dass auch professionelle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Tatorte von Kindeswohlgefährdungen sein können.
Die Landesfachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in NRW (psg.nrw) erklärt, welche Hintergründe zu der Notwendigkeit von Rechte- und Schutzkonzepten führen:
„Überall da, wo Menschen zusammenkommen, kann es auch zu Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen. Und Täter*innen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausüben, gehen strategisch vor. In der Regel suchen sie sich Organisationen, die ihnen gute Gelegenheitsstrukturen bieten und es ihnen ermöglichen, unentdeckt zu agieren. Das sind in erster Linie alle Orte und Einrichtungen, in denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten. Vor allem Einrichtungen, die bestimmte Merkmale aufweisen – z. B. starke Abgrenzung nach außen, autoritäre Struktur, fehlende fachliche Standards, Gewaltkultur, Missachtung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Unterdrückung sexueller Themen – scheinen für Täter*innen attraktiv zu sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sexualisierte Gewalt „kein Thema“ ist und nicht aktiv, etwa im Rahmen von Rechte- und Schutzkonzepten, aufgegriffen wird. Darum müssen in allen Organisationen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet und gelebt wird, Rechte- und Schutzkonzepte vorhanden sein und mit Leben gefüllt wer-den. Alle Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes können, wenn sie fest verankert wurden und entsprechend in die Öffentlichkeit getragen werden, auf Täter*innen eine abschreckende Wirkung haben. Die Aussage allen Handelns im Sinne des Kinderschutzes ist: „Wir wissen, wie Täter*innen agieren, und setzen uns für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein.“ Die Bausteine machen es zudem Täter*innen schwerer, unentdeckt zu bleiben.“
Wie haben wir unser Rechte- und Schutzkonzept erstellt?
Wir konnten mit Frau Stephanie Korell eine erfahrene Fachkraft für das Projekt gewinnen. Mit Frau Korell haben wir zu Projektbeginn einen „Fahrplan“ erstellt und unsere Meilensteine definiert. Zu Beginn des Prozesses ging es vor allem darum: Herauszufinden, worin die Risiken bezogen auf den Kinder- und Jugendschutz in der Einrichtung lagen und festzustellen, über welche stärkenden Strukturen und Angebote sie bereits verfügte. Danach galt es, die Risiken und Potenziale in Zusammenhang zu den vorgeschriebenen Inhalten eines Rechte-und Schutzkonzeptes zu bringen und zu verschriftlichen. Was hier in einigen, wenigen Sätzen beschrieben ist bedeutete für uns als Einrichtung konkret:
- Besprechungstermine
- Workshops
- Abstimmungsschleifen
- Kommunikation in Gremien
- Verschriftlichungen
- Transfer in den Arbeitsalltag
- Klärung bei heterogenen Sichtweisen
- Einbindung externer Expertise
Und mit der Veröffentlichung unseres Rechte- und Schutzkonzeptes kommt nun die „eigentliche“ Arbeit auf uns als Einrichtung hinzu: Unser Rechte- und Schutzkonzept lebendig zu halten. Es immer wieder zu ergänzen und anzupassen und neue Mitarbeitende und Engagierte mitzureißen und für das Thema zu begeistern.
Was sind die Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes?
Es gibt sehr klare Vorgaben, welche Inhalte und Themen ein Rechte- und Schutzkonzept aufgreifen muss. Ziel ist es, durch alle Vorgaben zu verhindern, dass übergriffig motivierte Personen Zugang in die eigene Einrichtung bekommen und dort unbemerkt Übergriffe ausführen können. Die in der durchgeführten Risiko- und Potenzialanalyse erkannten Risiken und Potenziale sind der Ausgangspunkt für die (Weiter-) Entwicklung schützender Vorgaben. Wir stellen hier in einer Kurzfassung die ineinandergreifenden Bausteine unseres Rechte- und Schutzkonzeptes vor, die ausführliche PDF Version können Sie hier einsehen.
Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung unseres Rechte- und Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respektes und der Wertschätzung getragen wird.

Unser Schutzkonzept – Unsere Ansprechpartnerinnen
Steffi Korells Aufgabe als Referentin ist die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im Regenbogenland.
Sowohl sie als auch Frau Grozdanic und Frau Florian freuen sich bei Fragen oder Anmerkungen über einen Anruf oder eine E-Mail.
Erreichen können Sie unsere Referentin Kinder- und Jugendschutz und die ersten Ansprechpartnerinnen unter:
Steffi Korell – korell@kinderhospiz-regenbogenland.de
Jacqueline Grozdanic – 0211-61019556, grozdanic@kinderhospiz-regenbogenland.de
Silja Florian – 0211-61019521, florian@kinderhospiz-regenbogenland.de
Unser Code of Conduct

1. Einhaltung geltenden Rechts
Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften ist für uns selbstverständlich. Jeder Verstoß gegen geltendes Recht kann sowohl für das Regenbogenland als auch für einzelne Mitarbeitende schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, wie etwa strafrechtliche Ahndung, arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Schadensersatzansprüche. Wir gehen daher allen Hinweisen auf Verstöße nach und stellen sicher, dass diese abgestellt und angemessene Konsequenzen gezogen werden.
Vor allem jene Personen, die im Regenbogenland Budget- oder Personalverantwortung ausüben, sind verpflichtet, die grundlegenden Gesetze, Vorschriften und vereinsinternen Regeln zu kennen und anzuwenden, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind.
2. Offene Aussprache
Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, Themen offen und ohne Sorge vor Repressalien anzusprechen. Personen, die in gutem Glauben Bedenken in Bezug auf Vorgänge im Verein äußern, dürfen deswegen keine Nachteile erfahren.
3. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen
Wir gehen respektvoll und vertrauensvoll miteinander um und tolerieren weder Belästigung noch Diskriminierung im Regenbogenland.
4. Interessenkonflikte und Integrität
Geschäftliche Entscheidungen (Begründung von Beschäftigungsverhältnissen, Aufträge an Firmen, Agenturen, Beratungsunternehmen u. ä.), die im persönlichen Interesse eines Vorstandsmitglieds, der Geschäftsleitung oder eines Mitarbeitenden sind oder von den vorgenannten Personen aus anderen Gründen nicht unbefangen im Sinne des Vereins getroffen werden können (Interessenkonflikte), sind dem jeweiligen Vorgesetzten, im Falle der Geschäftsleitung dem Vorstand und im Falle eines Vorstandsmitglieds dem Gesamtvorstand zeitnah und vollumfänglich vorzulegen.
5. Schutz des Vereinsvermögens
Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Vereinsvermögen um, z. B. mit Arbeitsmitteln, IT-Ausstattung oder geistigem Eigentum. Die Mittel des Vereins werden nur für die Zwecke des Vereins eingesetzt.
Jede Form des Betrugs, der Untreue, des Diebstahls, der Unterschlagung und der Steuerhinterziehung wird verfolgt, unabhängig davon, ob dadurch Vereinsvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird.
6. Angemessenes und gesundes Arbeitsumfeld
Wir achten die Menschenrechte, Persönlichkeitsrechte und die Würde unserer Gäste und Mitarbeitenden und aller Dritter. Die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen sowie von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind ein fester Bestandteil unserer Vereinskultur.
7. Beziehungen zu Spendern, Sponsoringpartnern und Geschäftspartnern
Als gemeinnützige Organisation ist das Regenbogenland auf Spendengelder und freiwillige Zuwendungen angewiesen. Aufgrund dieser besonderen Verantwortung sowie unserer ethischen Grundsätze gilt Folgendes:
7.1 Wir handeln integer in unseren Beziehungen zu Spendern, Sponsoringpartnern und Geschäftspartnern (Beratungsunternehmen, Lieferanten, Agenturen) und erwarten auch von diesen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.
7.2 Mit Anbietern von Produkten oder Dienstleistungen geht das Regenbogenland nur dann eine Zusammenarbeit ein, wenn dies mit den Zielen des Vereins im Einklang steht.
7.3 Wir prüfen – im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren – die Identität und Integrität potenzieller Großspender, Sponsoringpartner und sonstiger Geschäftspartner. Wenn hierbei oder im Rahmen der Zusammenarbeit ersichtlich wird, dass ein Großspender oder Sponsoring- oder Geschäftspartner unangemessen oder illegal handelt, ist dies umgehend dem Vorstand oder der Geschäftsleitung zur Kenntnis zu bringen.
Im Zweifel wird die Geschäftsbeziehung mit diesem umgehend beendet.
7.4 Für die Andienung oder Entgegennahme von Spenden gilt:
7.4.1 Im Folgenden aufgezählte Sachspenden, monetäre Zuwendungen oder Vergünstigungen anderer Art (im Folgenden „Spenden“) werden grundsätzlich abgelehnt:
– Spenden aus illegalen Geschäften oder Quellen (Geldwäsche, Drogenhandel, Steuerhinterziehung u.ä.),
– Spenden von verbotenen politischen oder religiösen Gruppierungen.
7.4.2 Bei anonymen Spenden in bedeutendem Umfang verpflichtet sich der Verein, alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten der Recherche zu nutzen, um Art und Herkunft der Gelder zu identifizieren.
7.4.3 Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand über Ablehnung oder Annahme vonSpendengeldern.
8. Schutz vor Korruption und Bestechung
Spenden und Sponsoring-Aktivitäten dürfen nicht dazu genutzt werden, widerrechtlich private oder geschäftliche Vorteile zu erlangen. Wir unterlassen jegliche Art der Verschleierung von Zuwendungen.
9. Berichterstattung und Verantwortung für Inhalte
Das Regenbogenland verpflichtet sich zur Achtung der Privatsphäre sowie zum korrekten und verantwortungsvollen Umgang mit Informationen, Meinungen und Bildern. In diesem Zusammenhang messen wir insbesondere dem Schutz von betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien bei der Herstellung und Verbreitung unserer Inhalte hohe Bedeutung bei und halten uns an entsprechende Vorschriften.
10. Finanzielle Integrität
Wir führen unsere finanziellen Geschäfte und Berichterstattung ordnungsgemäß und transparent und bewahren die entsprechenden Unterlagen ordnungsgemäß auf.
11. Nutzung und Sicherheit von IT-Systemen
Wir nutzen die IT-Systeme, die vom Verein zur Verfügung gestellt werden, zur Erfüllung unserer Aufgaben und tragen zum Schutz dieser Systeme und Geräte vor internem und externem Missbrauch bei.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Kommunikation
Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Mitgliedern, Patienten und Dritten achten wir auf Sorgfalt und Vertraulichkeit sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Regeln. Vertrauliche Informationen sind vor unbefugter Weitergabe und Missbrauch zu schützen.
13. Umwelt- und Klimaschutz
Im Zusammenhang mit der Erreichung unseres Vereinszwecks und dessen Umsetzung sehen wir uns auch dem Schutz der Umwelt und des Klimas verpflichtet und sehen dies als Teil unserer Verantwortung bei Führung der Geschäfte, z. B. beim Material-, Wasser- und Energieverbrauch.
14. Meldung von Compliance-Verstößen
Vorstand und Geschäftsleitung tragen aufgrund ihrer Position eine besondere Verantwortung für die Gewährleistung unserer Compliance-Regeln. Sie sind daher verpflichtet, konkreten Hinweisen auf Compliance-Verstöße nachzugehen.
Mitarbeitende sind gehalten, Hinweise oder Verdachtsmomente auf wesentliche Compliance-Verstöße dem Vorstand oder der Geschäftsleitung unverzüglich zu melden. Hierfür steht auch ein Hinweisgeberportal zur Verfügung. Ein Compliance-Verstoß gilt als wesentlich, wenn er den wirtschaftlichen oder rechtlichen Interessen oder der Reputation des Regenbogenlandes einen erheblichen Schaden zufügen kann.